Wer auf seinem Hausdach eine Photovoltaikanlage anbringt und so Strom erzeugt, erhält in bestimmten Fällen Steuern zurück. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Voraussetzung sei, dass die Anlage mehr Strom erzeuge, als der Besitzer verbrauche, und der Strom gegen Geld ins Netz eingespeist werde. Dann stelle der Betrieb eine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Der Eigentümer habe Anspruch darauf, dass ihm die beim Kauf der Anlage entrichtete Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die auf die Stromlieferung an das Netz erhoben wird, abgezogen werde (Rechtssache C-219/12).